Gesetze / Vermögensteuergesetz
VStG 1974§ 9 Steuerpflichtiges Vermögen
Steuerpflichtiges Vermögen ist
1.
bei unbeschränkt Steuerpflichtigen
a)
b)
bei Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2) mit mindestens 20.000 Deutsche Mark Gesamtvermögen das Gesamtvermögen (§ 4);
2.
bei beschränkt Steuerpflichtigen mit mindestens 20.000 Deutsche Mark Inlandsvermögen das Inlandsvermögen (§ 4).